Informationen über die BREAKEVEN Management GmbH
BREAKEVEN Management GmbH
Betreiber der Plattform
https://breakeven.vc
Firma und Anschrift des Plattformbetreibers
BREAKEVEN Management GmbH
An der Sasse 20
31311 Uetze
E-Mail: hello@breakeven.vc
Internet: www.breakeven.vc
Stand: 14. März 2022 –
Die BREAKEVEN Management GmbH (im Folgenden „Plattformbetreiber“ genannt) bietet ihren Kunden Informationen (Inhalte) und Dienstleistungen in Zusammenhang mit in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich beworbenen Investitionsmöglichkeiten für unternehmerische Frühphasen-Finanzierungen in Start-up-Unternehmen zu dem Zweck, SEED-Investoren Beteiligungen an Start-up-Unternehmen zu ermöglichen, wobei die BREAKEVEN Management regelmäßig Co-Founder des jeweiligen Start-up-Unternehmens ist.
Die Einzelheiten der Vergütung richten sich nach der Art der vom Kunden in Anspruch genommen Leistung und den bereitgestellten Inhalten, wobei keine Vergütung von Investoren verlangt wird. Der Plattformbetreiber weist den Investoren Investitionsmöglichkeiten in Start-up-Unternehmen in Form des Erwerbs von GmbH-Anteilen ab einer Mindestbeteiligungssumme von 200 000 Euro nach.
In Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen für Start-up-Unternehmen kann vom dem Plattformbetreiber eine Vergütung verlangten werden, deren Höhe vor Dienstleistungserbringung einvernehmlich festgelegt wird.
Die maßgebliche Sprache für die Vertragsbeziehung ist Deutsch. Die BREAKEVEN Management GmbH ist nicht verpflichtet, fremdsprachige Dokumente zu akzeptieren.
BREAKEVEN Management GmbH beabsichtigt nicht, nach dem Wertpapierinstitutsgesetz, dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und/oder der Gewerbeordnung erlaubnispflichtige Dienstleistungen zu erbringen und verfügt daher auch nicht über eine Erlaubnis (oder soweit einschlägig: eine sog. Registrierung) nach dem Wertpapierinstitutsgesetz, dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz oder der Gewerbeordnung.
BREAKEVEN Management GmbH wird von der Gewerbeaufsicht der Stadt Uetze beaufsichtigt.
BREAKEVEN Management GmbH ist nicht Mitglied in einer Entschädigungseinrichtung.
Investitionsentscheidungen bitten wir persönlich unter Nutzung der von dem jeweiligen Start-up bereitgestellten Unterlagen (z.B. Unternehmensexposé) persönlich und eigenverantwortlich zu treffen. Der Beteiligungsvertrag bedarf regelmäßig der notariellen Form. Der Plattformbetreiber nimmt derartige Aufträge nicht entgegen und ist nicht bereit, den Investor bei Investitionsentscheidungen zu beraten und/oder zu vertreten. Im Übrigen nimmt der Investor billigend zur Kenntnis, dass der Plattformbetreiber Co-Founder des jeweiligen Start-up-Unternehmens ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei jedem Investitionsangebot die dazugehörigen Angebotsunterlagen in Textform oder auf einer Internetseite des jeweiligen Start-up´s bereitgestellt werden. Jeder potenzielle Investor kann sich an das Start-up wenden, dass er uneingeschränkten Zugang zu den Angebotsinformationen erhält. Ein Anspruch auf Übermittlung besteht dagegen nicht. Derartige Unterlagen werden nicht von dem Plattformbetreiber bereitgehalten. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Investor die vom Start-up-Unternehmen bereitgestellten Unterlagen zu übermitteln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundregeln zwischen der BREAKEVEN Management GmbH und den Kunden
Nr. 1 Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
(1) Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und den im Inland belegenen Geschäftsstellen der BREAKEVEN Management GmbH (im Folgenden „Plattformbetreiber“ genannt) betreffend die Frühphasen-Finanzierung von Start-up-Unternehmen. Ausdrücklich ausgenommen sind Leistungen nach Abschluss der Frühphasen-Finanzierung (z.B. in Zusammenhang mit sog. Secondary Sales) sowie in Zusammenhang mit der Gründung von Start-up-Unternehmen.
(2) Informations- und Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden ist Deutsch. Sämtliche Dokumente und Informationen werden in deutscher Sprache bereitgehalten.
(3) Leistungen des Plattformbetreibers
Der Plattformbetreiber ist berechtigt aber nicht verpflichtet, bei Gelegenheit seinen Kunden Investitionsmöglichkeiten in Start-up-Unternehmen und Start-up-Unternehmen bei Gelegenheit potenzielle Investoren zu benennen. Ferner ist der Plattformbetreiber berechtigt, Kunden im Sinne der Nummer 2 (1) Informationen über die Start-up-Unternehmen in Textform an die vom Kunden benannte (elektronische) Adresse zu übermitteln.
(4) Änderungen
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und etwaiger Sonderbedingungen (z.B. Sonderbedingungen für Start-up-Unternehmen) werden dem Kunden in Textform bekannt gegeben, wobei die Änderungen wesentlicher Regelungen der vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf. Hat der Kunde mit dem Plattformbetreiber im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg übermittelt werden, wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt mit Ausnahme der Änderung wesentlicher Änderungen. Auf diese Folge wird ihn der Plattformbetreiber besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an den Plattformbetreiber absenden.
Nr. 2 Zulässige Kunden und Nutzungsvoraussetzungen
(1) Zulässige SEED-Investoren
Taugliche Kunden sind Privatpersonen, Personengesamtheiten und juristische Personen mit Interesse am Erwerb vom GmbH-Anteilen anlässlich von Frühphasenfinanzierungen von Start-up-Unternehmen („SEED-Investor“), die Willens und in der Lage sind, mindestens einen Betrag in Höhe von 200 000 Euro (in Worten: zweihunderttausend Euro) in Start-up-Unternehmen zu investieren, mit Ausnahme von US-Personen, wobei US-Personen solche Personen sind, die Staatsangehörige der USA sind oder deren Wohnsitz in den USA belegen ist und/oder in den USA steuerpflichtig sind. Als US-Personen gelten auch solche Personen, die gemäß den Gesetzen der USA und/oder eines US-Bundesstaates, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet werden.
(2) Zulässige Start-up
Taugliche Kunden des Plattformbetreibers, die potenziellen Investoren Investitionsmöglichkeiten („Start-up“) öffentlich anbieten, können juristische Personen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht und statuarischen sowie Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland sein.
(3) Nutzungsvoraussetzungen
Die Inanspruchnahme der Leistungen des Plattformbetreibers setzt voraus, dass der Kunde über einen Internetbrowser Zugriff auf Internetinhalte hat und bei der Inanspruchnahme bestimmter Leistungen darüber hinaus die Einrichtung und Nutzung des vom Plattformbetreiber bereitgestellten und betrieben EDV-Systems mittels Online-Zugriff, einschließlich der Nutzung von Cloud Computing (Nutzung von Anwendungen, Diensten und Speicherkapazitäten externer Computer) und Grid Computing (Datenaustausch via Internet zur Nutzung von entfernten Computern für die elektronische Datenverarbeitung), sowie eine Registrierung als Kunde unter Nutzung der vom Plattformbetreiber hierfür vorgesehenen Prozesse und Mitteilung/Nennung der hierfür vorgesehenen unter Umständen personenbezogenen Daten einschließlich einer aktuell von ihm genutzten E-Mail-Adresse.
Nr. 3 Verschwiegenheits- und Sorgfaltspflichten, Datenschutz, unverschlüsselte Kommunikation
(1) Verschwiegenheit
Der Plattformbetreiber ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen er Kenntnis erlangt. Informationen über den Kunden darf der Plattformbetreiber nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen und/oder behördliche Anordnungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat.
(2) Umfang der Auskunft
Auskünfte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher Anordnung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und/oder den Anforderungen der behördlichen Anordnung.
(3) Voraussetzungen für die Erteilung einer Auskunft
Der Plattformbetreiber ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Auskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Der Plattformbetreiber erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihm eine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. Auskünfte über andere Personen, insbesondere über Investoren und Vereinigungen, erteilt der Plattformbetreiber nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Auskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen.
(4) Datenschutz und Datenschutzhinweise
Der Plattformbetreiber ist unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die für eine ordnungsgemäße und/oder den gesetzlichen Bestimmungen genügende Auftragsdurchführung und/oder Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit den Kunden erforderlichen personenbezogenen Daten zu speichern und erforderlichenfalls zu vervielfältigen und mindestens im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorzuhalten und/oder wiederherzustellen. Zur Weitergabe erlangter Informationen und/oder Daten an Dritte ist der Plattformbetreiber nur berechtigt, wenn dies der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung dient und/oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Aufzeichnung von elektronischer Kommunikation zwischen Kunden und dem Plattformbetreiber mit Bezug auf konkrete Anteile an Investmentfonds.
Die allgemeinen und besondere Hinweise zum Datenschutz können hier link eingesehen werden, deren Geltung durch gesonderte Erklärung akzeptiert.
(5)Unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation
Sofern die Kommunikation zwischen dem Plattformbetreiber und dem Kunden per E-Mail stattfindet, erfolgt diese unverschlüsselt.
Nr. 4 Haftung des Plattformbetreibers
(1) Haftungsgrundsätze
Der Plattformbetreiber haftet bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen für jedes Verschulden seiner Mitarbeiter und der Personen, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit etwaige Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 8 dieser AGB aufgeführten Mitwirkungspflichten oder nicht ordnungsgemäße Verwahrung von Legitimationsdaten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Plattformbetreiber und Kunde den Schaden zu tragen haben. Soweit etwaige Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen Abweichendes in Bezug auf Mitverschulden regeln, gehen diese Regelungen vor.
(2) Störung des Betriebes
Der Plattformbetreiber haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihm nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Terror, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten. Als Störung des Betriebs gilt dabei auch der teilweise und/oder vollständige Ausfall elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten.
Nr. 5 Grenzen der Aufrechnungsbefugnis mit dem Plattformbetreiber
Der Kunde kann gegen Forderungen des Plattformbetreibers nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder bestritten und entscheidungsreif sind.
Nr. 6 Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden
Nach dem Tod eines Kunden, der eine natürliche Person ist, kann der Plattformbetreiber zur Klärung der Verfügungsberechtigung oder des/der Berechtigten am sog. digitalen Nachlass die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder weiterer hierfür notwendiger Unterlagen verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen des Plattformbetreibers in deutscher Übersetzung vorzulegen. Der Plattformbetreiber kann auf die Vorlage eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihm eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Der Plattformbetreiber darf denjenigen, der darin als Erbe oder als Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn Zugriff auf Daten einräumen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn dem Plattformbetreiber bekannt war, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) Unberechtigter ist oder wenn dem Plattformbetreiber dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.
Nr. 7 Maßgebliches Recht, Gerichtsstand
(1) Geltung deutschen Rechts
Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und dem Plattformbetreiber gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für Inlandskunden
Wenn der Kunde ein Kaufmann und die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe eines Handelsgewerbes zuzurechnen ist, kann der Plattformbetreiber den Kunden am Sitz des Plattformbetreibers oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Diese Gerichtsstandvereinbarung beschränkt nicht das Recht des Kunden, Verfahren vor einem anderen zuständigen Gericht anzustrengen. Ebenso wenig schließt die Einleitung von Verfahren vor einem oder mehreren anderen Gerichtsständen die Einleitung von Verfahren an einem anderen Gerichtsstand aus, falls und soweit dies rechtlich zulässig ist.
(3) Gerichtsstand für Auslandskunden
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind.
(4) Mitwirkungspflichten des Kunden
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde dem Plattformbetreiber Änderungen seines Namens, seiner für den Geschäftsverkehr hinterlegten Email Adresse und seiner Anschrift unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird.
Nr. 9 Vergütung, Auslagen und Abtretung
(1) Keine Entgelte bei Kunden mit Anlageinteresse
Im Geschäft mit Investoren werden dem Investor von der Plattformbetreiberin keine Entgelte in Rechnung gestellt. Für Leistungen, die im Auftrag des Investoren oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann der Plattformbetreiber die Höhe der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bestimmen. Die Möglichkeit des Abschlusses von Individualvereinbarungen, insbesondere betreffend die Fälligkeiten von Vergütungen, wird von den vorstehenden Regelungen nicht berührt.
(2) Zuwendungen für die Abwicklung von Dienstleistungen
Der Investor und der Plattformbetreiber sind sich aufgrund der Regelung des Absatzes 1 Satz 1 darüber einig, dass der Plattformbetreiber für seine Leistungen (Bereitstellung Infrastruktur, Vorhalten Servicepersonal, Fortbildung Mitarbeiter, Information der Kunden, Qualitätssicherung) im Zusammenhang mit der Darstellung von Investitionsmöglichkeiten von deren jeweiligem Start-up und/oder das Start-up tätigen Dritten Zuwendungen (z.B. monetäre und nicht monetäre) von diesen erhalten kann. Wenn und soweit dem Investoren aufgrund der in diesem Absatz genannten Vereinbarungen gegen den Plattformbetreiber ein Anspruch auf Herausgabe des Erlangten gem. § 667 oder gem. §§ 675, 667 Bürgerlichen Gesetzbuches zusteht, tritt der Kunde diesen Anspruch an den Plattformbetreiber ab, der die Abtretung annimmt.
Weitere Details zu den vereinnahmten Vergütungen und Zuwendungen werden auf Nachfrage des Kunden von dem Plattformbetreiber erläutert.
(3) Entgelte außerhalb des Investorengeschäfts
Außerhalb des Investorengeschäfts bestimmt der Plattformbetreiber, wenn keine andere Vereinbarung getroffen ist, die Höhe von Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).
(4) Änderung von Entgelten
Das Entgelt für Leistungen, die von Kunden im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Bereitstellung des EDV Systems via Cloud-Computing, Nutzung Online-Inhalten) kann der Plattformbetreiber nur mit Einwilligung des Kunden ändern.
(5) Auslagen
Der Plattformbetreiber ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn der Plattformbetreiber in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porto).
(6) Hinweis auf weitere Kosten
Es besteht die Möglichkeit, dass dem Kunden anlässlich der Vorbereitung und/oder Durchführung von Investitionen weitere Kosten (z.B. Notarkosten) und Steuern entstehen können, die nicht über den Plattformbetreiber gezahlt oder von diesem in Rechnung gestellt werden.
(7) Abtretung
Der Plattformbetreiber ist berechtigt, Vergütungsansprüche gegen den Kunden, ohne dessen Zustimmung teilweise oder in Gänze einzeln oder wiederholt, abzutreten.
Nr. 10 Kündigungsrechte des Kunden
(1) Jederzeitiges Kündigungsrecht
Der Kunde kann die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
(2) Kündigung aus wichtigem Grund
Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Plattformbetreibers, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.
(3) Gesetzliche Kündigungsrechte
Gesetzliche Kündigungsrechte, z.B. nach den Regelungen des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG), bleiben unberührt.
Nr. 11 Kündigungsrechte des Plattformbetreibers
(1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
Der Plattformbetreiber kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird der Plattformbetreiber auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
(2) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dem Plattformbetreiber, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, deren Fortsetzung unzumutbar werden lässt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Plattform ohne vorherige Zustimmung des Plattformbetreibers (z.B. unter Nutzung der Kommentarfunktion), für die direkte und/oder verdeckte Bewerbung (Schleichwerbung) von anderen Investitionsmöglichkeiten nutzt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Abs. 2 und 3 BGB) entbehrlich.
(3) Abwicklung nach einer Kündigung
Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird der Plattformbetreiber dem Kunden für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist.
Nr. 12 Keine Abtretung von Ersatzansprüchen
(1) Abtretungsbeschränkung
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden auf Schadensersatz aus der Geschäftsverbindung mit dem Plattformbetreiber an Dritte ist ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung solcher Ansprüche durch Dritte ist ebenfalls ausgeschlossen.
(2) Streitgenossen
Der Kunde und der Plattformbetreiber sind sich darüber einig, dass der Kunde Ansprüche auf Schadensersatz aus der Geschäftsverbindung nicht in Gemeinschaft mit anderen Kunden gerichtlich geltend machen kann.
– Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen –
Übliche Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 – 17:00
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